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Vollmachten, Genehmigungen, Zustimmungen, Beglaubigungen
An Vollmachten, Genehmigungen, Zustimmungen und Beglaubigungen führt in der notariellen Praxis kein Weg vorbei. Das Besondere dabei: Je nach Sachlage ist der Notar Empfänger dieser Dokumente oder er fertigt sie auf Wunsch der Beteiligten selbst aus. Das Beurkundungsgesetz stellt dabei hohe Anforderungen, die gleichermaßen Mitarbeiter wie Notare betreffen. Bereits bei der Vorbereitung einer Urkunde gilt es, alle relevanten Fragen zum ...

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